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Wir halten die Kindertaufe für eines der wichtigsten und schönsten kirchlichen Angebote an Familien.

Taufstein der Heilandskirche Schon in der Antike hat sich die Taufe kurz nach der Geburt eines Kindes eingebürgert. Das hat einen tiefen Sinn: Ein neugeborenes Kind ist etwas Großartiges und Einschneidendes für eine Familie. Zugleich öffnet uns Jesu Botschaft dafür die Augen, dass jedes neugeborene Kind eine Gabe Gottes ist.
 
Die Taufe feiert dankbar dieses Geschenk, das uns aus Gottes Herz an unser Herz gelegt ist. Die Taufe macht uns Mut,  das Leben eines uns anvertrauten Menschen als das Kostbarste auf Erden zu erachten und  für unsre Töchter und Söhne und Patenkinder Verantwortung vor Gott und den Menschen zu übernehmen.
 
Ebenfalls möglich und sinnvoll ist die Taufe eines mehrere Jahre alten Kindes, das sich später dann an seine Taufe persönlich erinnern kann. Auch für die Taufe eines Erwachsenen aus eigenem Entschluss und Willen sprechen gute Gründe, die Erwachsenentaufe ist bei uns ebenfalls möglich.
 

Organisatorisches

Wenn Sie entschieden haben, Ihr Kind taufen zu lassen, gehen Sie zwecks Taufanmeldung in das Gemeindebüro/die Küsterei der Gemeinde, in der das Kind getauft werden soll:
 
Sie legen dort das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes vor. Sie können außerdem einen Wunschtermin für die Taufe anmelden und die Pfarrerin bzw. den Pfarrer nennen, die die Taufe vornehmen soll. Das Gemeindebüro/die Küsterei gibt die Taufanmeldung an die Pfarrer weiter, die dann mit Ihnen rechtzeitig ein Taufgespräch vereinbaren können. Am Taufgespräch sollten Eltern und Paten teilnehmen (Die Pfarrerin bzw. der Pfarrer besucht Sie dazu gern zu Hause!). Zum gültigen Vollzug der Taufe (der nachher im Kirchenbuch eingetragen wird) sollen wenigstens zwei Taufpatinnen oder -paten dabei sein. Diese Patinnen/Paten sollen Mitglieder einer christlichen Kirche sein. Falls Sie nur eine solche Patin/Paten benennen können, können Sie auch eine zweite, nicht einer Kirche angehörige Person als Taufzeuge benennen. Diese Person ist dann im Kirchenbuch-Eintrag "Taufzeugin/Taufzeuge" und die Taufe ist ebenso gültig. Die Patinnen/Paten benötigen einen "Patenschein". Den stellt ihre zuständige Heimat-Kirchengemeinde aus. Der Patenschein muss spätestens bis zum Taufgottesdienst vorgelegt werden.
 
Bitte wenden Sie sich an die Küsterei oder an unsere Pfarrerinnen.